Übersetzung
Demnach die Bürger zu Barnstorf berechtigt sein in der Hunte hinauf Körbe zu setzen und mit Handwahrden, Stecknetzen und dergleichen zu fischen. Ich auch hierwieder, ohn was den Ahlfang anlangt, nicht zu praeten- dieren (fordern) habe, deshalben habe ich in Gegenwart unseres Kirchendieners Erici Baumann, der seinen Namen zum Zeugnis unterschrieben für mich und meine Succesores (Erbfolger) auf der Huntemühlen meine Hand von mir gegeben, und solches nahmentlich bescheinigt. So geschehen Barnstorf am 27 Martij ao 677
(Unterschrift ) Johann Hunte Müller mein Eigenhand
Ericus Baumann in fidem (beglaubigt)