Der Fischereiverein Barnstorf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und hat seinen Sitz in Barnstorf, eingetragen ist er im Vereinsregister beim Amtsgericht Walsrode. Der Verein ist Mitglied des Angelverbandes Niedersachsen e.V. sowie der Huntebesatzgemeinschaft II.
Der Verein wurde 1927 gegründet und hat zur Zeit ca 450 Mitglieder (Stand: Mai 2022) aufgeteilt in
– 420 aktive Erwachsene
– 9 passive Erwachsene und
– 20 Jugendliche

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck und Aufgaben des Vereins sind die Hege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern durch

* Überwachung der Gewässergüte und der Bestimmungen zum Schutz der Fischerei.

* Verfolgung und Bekämpfung aller schädlichen Einflüsse und Einwirkungen auf die Gewässer und den Fischbestand sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

* Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden zur Vermeidung von Gesundheitsschäden durch Gewässerverschmutzung.

Fortbildung und Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Fischerei sowie des Tier-, Natur- und Umweltschutzes. Erhaltung des Landschaftsbildes und der natürlichen Gewässer. Aktive Mitarbeit in Fragen des Natur-, Umwelt-, Gewässer- und Tierschutzes. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Barnstorf für Maßnahmen des Gewässerschutzes im Sinne der ökologischen Zielsetzung des Vereins.

Der Verein führt in regelmäßigen Abständen Vorbereitungslehrgänge zur Erlangung der Sportfischerprüfung durch.


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