Die Angelei hat den Vorteil, dass wir laut Gerichtsbeschluss aus Braunschweig weiter angeln können, natürlich mit den vorgegebenen Schutzmaßnahmen.

Ich möchte noch einmal unsere Mitglieder und unsere Gastangler darauf aufmerksam machen,
dass sie die Gewässerrandstreifen, landwirtschaftliche Flächen und Privatgrundstücke nicht befahren dürfen!
Was auch leider überhand nimmt, sind offene Feuer und Grillen am Gewässer.
Außerdem bleibt sehr häufig Müll zurück, das alles ist verboten!

Der Verein wird so etwas nicht dulden!

Unsere Fischereiaufseher werden in der nächsten Zeit verstärkt kontrollieren und
der Fischereiverein wird die Verstöße ahnden.

Für Vereinsmitglieder gilt, je nach Schwere des Verstoßens, Einziehung der Angelerlaubnis und Sperre für das laufende Jahr oder bei schweren Verfehlungen eine fristlose Kündigung der Vereinsmitgliedschaft wegen Vereins schädigendem Verhaltens.
Gastanglern wird mit sofortiger Wirkung die Fischereierlaubnis entzogen.
Sie dürfen bis auf Widerruf nicht mehr an unseren Gewässern angeln.

Ich wünsche allen Anglern viel Petri Heil und bleibt gesund.

Heino Märtens

1.Vorsitzender