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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung.
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Zweck und Aufgaben des Vereins sind die Hege des Fischbestandes
in den Vereinsgewässern durch |
- Überwachung
der Gewässergüte und der Bestimmungen zum Schutz der Fischerei.
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Verfolgung und Bekämpfung aller schädlichen Einflüsse
und Einwirkungen auf die Gewässer und den Fischbestand
sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden zur Vermeidung
von Gesundheitsschäden durch Gewässerverschmutzung.
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Fortbildung und Beratung der Mitglieder in allen Fragen
der Fischerei sowie des Tier-, Natur- und Umweltschutzes. |
| Erhaltung
des Landschaftsbildes und der natürlichen Gewässer. |
| Aktive
Mitarbeit in Fragen des Natur-, Umwelt-, Gewässer- und
Tierschutzes. |
| Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt
werden.
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| Bei
Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins
an die Gemeinde Barnstorf für Maßnahmen des Gewässerschutzes
im Sinne der ökologischen Zielsetzung des Vereins. |